Bei einer kurzfristigen Absage oder Nicht-Erscheinen wird das zuvor vereinbarte Ausfallhonorar einbehalten. Bei Ausfall aufgrund von Krankheit kann ggf. ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Das Ausfallhonorar kann dann ggf. entfallen.
Kinder- und Jugendpsychotherapie (Verhaltenstherapie)
Private Krankenversicherung
Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für Psychotherapie. Die Anzahl der übernommenen Sitzungen sowie weitere Rahmenbedingungen richten sich nach den vereinbarten Konditionen. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).
Gesetzliche Krankenversicherung
Ich besitze keine Kassenzulassung und kann somit nicht direkt als "Vertragstherapeutin" mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Es besteht jedoch die Möglichkeit bei den gesetzlichen Krankenkassen einen "Antrag auf Kostenerstattung" zu stellen.
Einen Ratgeber zum Kostenerstattungsverfahren als pdf findet man hier:
Ratgeber der Bundespsychotherapeutenkammer
Ich stelle ebenfalls ein pdf mit weiteren Informationen und einer Checkliste zum Antragsablauf zur Verfügung.
Selbstzahler:innen
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).
Beihilfe, Heilfürsorge
Beihilfe- und Heilfürsorgeträger übernehmen in der Regel die Kosten für Psychotherapie. Die Anzahl der übernommenen Sitzungen sowie weitere Rahmenbedingungen richten sich nach den individuellen Konditionen. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).
Coaching
Coaching ist eine Dienstleistung und besitzt keine Berufskammer. Es gibt somit keine staatlich festgeschriebene Gebührenordnung. Der empfohlene Stundensatz (lt. Deutscher Coaching Verband e.V.) eines Coaches liegt bei aktuell 140€ pro Zeiteinheit (50 Min.) pro Person, kann aber je nach Anbieter:in variieren.
In meiner Praxis gilt: Alle Honorare für Coaching werden auf Verhandlungsbasis individuell vereinbart. Ich möchte explizit Personen mit niedrigem Einkommen ermutigen, sich gerne diesbezüglich bei mir zu informieren.
Einzel- und Paarberatung
Einzel- und Paarberatungen werden hier als Dienstleistungen verstanden, für die es keine Berufskammer gibt, und somit auch keine staatlich festgeschriebene Gebührenordnung. Ein durchschnittlicher Stundensatz für Beratungen bewegt sich in vielen Praxen zwischen 70€ (bspw.: 50 Min., Einzelperson) und 180€ (bspw: 90 Min., zwei oder mehr Menschen) .
In meiner Praxis gilt: Alle Honorare für Beratung werden auf Verhandlungsbasis individuell vereinbart. Ich möchte explizit Personen mit niedrigem Einkommen ermutigen, sich gerne diesbezüglich bei mir zu informieren.
Ich möchte auch explizit auf das kostenfreie Angebot von diversen Beratungsstellen hinweisen, die ebenfalls Unterstützung zu unterschiedlichsten Themenfeldern und Fragen anbieten. Mehr Informationen hierzu gibt es unter Ressourcen.